4.4 Arbeitsmarktintegrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Definition
Quotient aus der jährlichen Anzahl der Arbeitsmarktintegrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt und differenziert nach Geschlecht. Eine Integration liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine vollqualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Relevanz
Eine zügige Aufnahme von ausländischen Personen in den Arbeitsmarkt fördert ihre Teilhabe an der Gesellschaft und senkt das Armutsrisiko. Außerdem spielt die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten eine zentrale Rolle für eine langfristige Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland.
Ergebnisse
Im Jahr 2022 wurden 1.402 Menschen in den Arbeitsmarkt integriert, knapp die Hälfte davon (49,6 %) waren Ausländerinnen und Ausländer. Der Anteil der integrierten Personen mit Fluchthintergrund an den integrierten ausländischen Personen liegt bei 34,9 %. Insgesamt werden deutlich mehr Männer in den Arbeitsmarkt integriert als Frauen. Das Verhältnis bei den Deutschen betrug etwa 58 % Männer zu 42 % Frauen, während dessen beträgt dies bei der ausländischen Bevölkerung 66 % Männer zu 34 % Frauen. Bei Personen im Kontext von Fluchtmigration waren es im Jahr 2022 nur 19 Frauen auf 100 Integrationen.
Im Jahr 2022 erfolgten die meisten Integrationen in den Arbeitsmarkt über Arbeitnehmerüberlassungen - 342 Personen, von denen 58,2 % Ausländerinnen und Ausländer waren, darunter auch Geflüchtete. Auf Platz 2 folgte der Handel, die Instandhaltung und Reparatur von Kfz mit 142 Personen (davon 36,6 % Ausländerinnen und Ausländer einschließlich Geflüchtete) sowie das verarbeitende Gewerbe mit 91 Personen (davon 39,6 % Ausländerinnen und Ausländer einschl. Geflüchtete). In die Branchen wie Verkehr und Lagerei, Reinigungsdienste, Gast- sowie Baugewerbe wurden anteilig mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Deutsche integriert.
Die Gesamt-Integrationsquote im Landkreis Rastatt zeigt seit Jahren - mit wenigen Ausnahmen - einen konstanten Rückgang. Während sie im Jahr 2012 noch bei 33,9 % lag, sank sie bis 2022 auf nur noch 23,7 %, was einen Rückgang von über 10 % bedeutet. Dabei lassen sich Unterschiede zwischen den Quoten von deutschen und ausländischen Staatsangehörigen feststellen. Während die Quote der Deutschen von 2017 bis 2020 stark abnahm, stieg die Quote der Ausländerinnen und Ausländer leicht an. Besonders im Jahr 2020 war ein deutlicher Rückgang beider Quoten zu verzeichnen, bedingt durch die erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie, unter denen weniger ausländische und deutsche Staatsangehörige in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten. 2021 verzeichnete man wieder einen Anstieg beider Quoten um etwa 5 %, während im Jahr 2022 erneut ein Rückgang verzeichnet wurde. Der Rückgang bei der Integrationsquote der ausländischen Personen war besonders deutlich mit 6,7 %, während die Quote der Deutschen lediglich um 1,8 % sank.
Arbeitsmarktintegrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Jahren 2018-2022
Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2022 nach Wirtschaftsklassifikation
Integrationsquote in den Jahren 2011-2022 nach Staatsangehörigkeit
Integrationsquote in den Jahren 2011-2022 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
Hinweise
Integrationen nach § 48a SGB II liegen vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) folgende Tätigkeiten aufnehmen:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen;
- vollqualifizierende berufliche Ausbildungen;
- selbständige Erwerbstätigkeiten.
Umfang und Dauer dieser Tätigkeit sowie der Arbeitsvermittlungsstatus der ELB sind für die Zählung einer Integration unerheblich. Zudem ist irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Leistungsbezug tatsächlich beendet wird.
Bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt es sich um eine Untergröße der Integrationen nach § 48a SGB II. Bei dieser Größe ist es unerheblich, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist und ob die Beschäftigung durch Beschäftigung begleitende Leistungen gefördert wird. Mehrere geringfügige Beschäftigungen, die zusammen die Grenze der Sozialversicherungspflicht überschreiten, begründen ebenfalls eine Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Bei der Integrationsquote wird die Jahressumme der Integrationen auf den Jahresdurchschnittsbestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bezogen. Eine Integrationsquote von 25 % kann dann so interpretiert werden, dass in einem Zeitraum von 12 Monaten auf durchschnittlich 100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 25 Integrationen kommen. Das ist nicht gleichzusetzen mit der Aussage, dass von 100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb eines Jahres 25 Prozent eine Integration realisieren. Die individuelle Integrationschance eines eLb im Bestand ist deutlich niedriger, weil zum einen für Personen mehrfach Integrationen gezählt werden können und zum anderen die Integrationen von Kurzzeitleistungsbeziehern überproportional vertreten sind.
Hinweis zu Personen im Kontext von Fluchtmigration bzw. Geflüchteten
Als Personen im Kontext von Fluchtmigration – oder kurz Geflüchtete bzw. Flüchtlinge – werden in den Statistiken der BA Asylbewerberinnen und Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtige und geduldete Ausländerinnen und Ausländer zusammengefasst. Die Abgrenzung dieses Personenkreises erfolgt anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. „Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen demnach drittstaatenangehörige Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Für ukrainische Staatsangehörige sind die aufenthaltsrechtlichen Informationen zum Fluchthintergrund stark untererfasst. Deshalb werden die Gesamtzahl der „Personen im Kontext Fluchtmigration“ sowie alle statistischen Größen zum "Aufenthaltsstatus" nur unter Ausschluss von ukrainischen Staatsangehörigen ausgewiesen.