2.3 Einbürgerungsquote
Definition
Quotient aus der jährlichen Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der ausländischen Personen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren insgesamt und differenziert nach Geschlecht.
Relevanz
Der Indikator gibt Hinweise darauf, wie hoch die Bereitschaft zur rechtlichen Integration ist bzw. inwieweit das Potenzial zur Einbürgerung in Wirklichkeit ausgeschöpft ist. Eine steigende Einbürgerungsquote deutet auf eine verstärkte Bereitschaft hin, staatsbürgerliche Rechte wahrzunehmen und Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen.
Ergebnisse
Die Bereitschaft zur Einbürgerung ist sowohl im Landkreis Rastatt als auch deutschlandweit relativ gering. In den Jahren 2019 und 2020 lag die Einbürgerungsquote von Frauen höher als die von Männern, doch im Jahr 2021 glichen sich diese an und betrugen 1,8 %. Vergleichsweise lag die deutschlandweite Einbürgerungsquote bei 2,3 % sowohl bei Frauen als auch bei Männern (2021).
Die Gründe für eine so niedrige Quote unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus. Für die Personen aus der EU ist der Anreiz besonders gering, da sie rechtlich weitgehend mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Zum Beispiel besitzen sie das Kommunalwahlrecht. Jedoch fehlt ihnen das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene sowie bei Volksabstimmungen. Einbürgerungen der EU-Staatsangehörigen machen lediglich etwa 28 % der Gesamtzahl aus. Ein großer Vorteil für EU-Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu Personen aus Nicht-EU-Ländern besteht darin, dass sie nicht verpflichtet sind, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union könnte die Pflicht zur Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ein Hindernis für die Einbürgerung sein.
Im Jahr 2022 verzeichnete der Landkreis Rastatt den größten Anstieg der Einbürgerungsquote um fast 1,1 % gegenüber dem Vorjahr. Die Einbürgerungsquote bei Männern lag dabei höher als bei Frauen, mit einem Unterschied von 0,12 %. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass syrische Geflüchtete, die seit 2015 in Deutschland leben und die erforderlichen Kriterien erfüllen, Anspruch auf Einbürgerung haben.
Einbürgerungsquote in den Jahren 2018-2022 nach Geschlecht
Hinweise
Die Einbürgerungsquote bezieht die Einbürgerungen im Landkreis Rastatt auf die seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres.
Bei der Interpretation der Einbürgerungsquote ist zu beachten, dass in ihre Berechnung die ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren einbezogen werden, unabhängig davon, ob sie alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse oder Straffreiheit) für eine Einbürgerung erfüllen und damit Anspruch auf eine Einbürgerung haben. Eine Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren ist gemäß Staatsangehörigkeitsrecht in der Regel für eine Einbürgerung notwendig, wobei diese Frist unter bestimmten Umständen verkürzt werden kann.