2.2 Einbürgerungen
Definition
Anzahl der Einbürgerungen im Landkreis Rastatt differenziert nach Herkunftsland und Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre, 18 bis unter 30 Jahre, 30 bis unter 50 Jahre und 50 Jahre und älter.
Der Begriff „Einbürgerung“ bezeichnet den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Ausländerin bzw. einen Ausländer und ist damit zentraler Bestandteil der rechtlichen Integration. Um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (erforderliche Aufenthaltsdauer variiert je nach Status);
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen;
- grundsätzliche Bereitschaft, auf die bisherige Staatsangehörigkeit zu verzichten (teilw. Ausnahmen für EU-Staatsangehörige, Asylberechtigte etc.;
- in der Regel keine Vorstrafen;
- ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Relevanz
Eine Einbürgerung kann als Ausdruck der Identifikation mit der Bundesrepublik Deutschland gedeutet werden. Denn nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.
Die Humankapitaltheorie und die Arbeitsmarktökonomik legen nahe, dass die Staatsbürgerschaft des Ziellandes die wirtschaftliche und gesellschaftliche Position von Zugewanderten auf verschiedene Weise beeinflussen kann:
- Veränderung der verfügbaren Arbeitsplätze
Mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes eröffnen sich neue Arbeitsmöglichkeiten, die die Karrierechancen der Zugewanderten verbessern können. Dies könnte beispielsweise Positionen im öffentlichen Dienst umfassen, die oft Staatsangehörigen vorbehalten sind (Beamte), sowie die Beseitigung von Reisebeschränkungen, was den Zugang zu international tätigen Unternehmen erleichtert. - Langfristige Perspektive im Aufnahmeland
Die Einbürgerung bietet eine langfristige Perspektive im Aufnahmeland. Dies kann einerseits die Hemmnisse für Arbeitgeber verringern, in die Karriere von Zugewanderten zu investieren, und andererseits die Anreize für Zugewanderte erhöhen, eine gute formale Bildung anzustreben, da sie langfristig bessere Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten haben. - Erhöhte Identifikation mit dem Zielland
Die Einbürgerung kann zu einer stärkeren Identifikation mit dem Zielland führen, unter anderem durch die Möglichkeit politischer Mitbestimmung bei Wahlen. Dies könnte die Normen und Werte beeinflussen, die die Entscheidungen einer Person leiten. - Verminderung möglicher Diskriminierung
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes kann dazu beitragen, mögliche Diskriminierung seitens der Einheimischen zu verringern, da Zugewanderte rechtlich und gesellschaftlich besser integriert sind.
Diese verbesserten Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten im Arbeitsmarkt können in Verbindung mit veränderten Werten auch andere Lebensbereiche beeinflussen, wie zum Beispiel das Heiratsverhalten oder die Familienplanung.
Ergebnisse
501 Menschen wurden im Jahr 2022 im Landkreis Rastatt eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Einbürgerungen damit um rund 61,2 %. Den größten Anteil an Einbürgerungen machten syrische Staatsangehörige aus. Bereits im Vorjahr war die Zahl der Syrer und Syrerinnen, die sich einbürgern ließen, deutlich gestiegen (von 1 Person im Jahr 2020 auf 44 Personen im Jahr 2021). Viele der syrischen Schutzsuchenden, die zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland kamen, erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Die häufigsten Herkunftsländer der Eingebürgerten im Jahr 2022 waren:
- Syrien: 111 Einbürgerungen (+152 % im Vergleich zum Vorjahr)
- Rumänien: 60 Einbürgerungen (+ 82 %)
- Türkei: 45 Einbürgerungen (+7 %)
- Italien: 39 (+77 %)
Das Verhältnis von Männern und Frauen war mit 50,7 % zu 49,3 % ziemlich ausgeglichen. Über die Hälfte der im Jahr 2022 eingebürgerten Personen waren 23 bis 45 Jahre alt.
Insgesamt wurden in den Jahren 2000 bis 2022 im Landkreis Rastatt rund 6.000 Personen eingebürgert, die meisten (über 70 %) stammten nicht aus der Europäischen Union. Von 2000 bis 2008 ging die Anzahl der Einbürgerungen stark zurück. Seit 2008 ist im allgemeinen ein positiver Trend zu beobachten, bis auf minimale Rückgänge der Zahlen in den Jahren 2016, 2018 und 2020.
Von den 1.673 Personen, die zwischen 2018 und 2022 eingebürgert wurden, hatte jede 7. vor der Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit (15,5 %). Mit großem Abstand folgten die Eingebürgerten mit vorheriger Staatsangehörigkeit von Syrien (9,3 % aller Einbürgerungen zwischen 2018 und 2022), Rumänien (8,2 %) und Kosovo (6,1 %).
Insgesamt stammten zwei Drittel der zwischen 2018 und 2022 eingebürgerten Personen aus Europa. Davon hatten 32,3 % die Staatsangehörigkeit eines EU- und 34,5 % eines Nicht-EU-Staates (zu beachten: in der Statistik wird die Türkei Europa zugeschrieben). Weitere Eingebürgerte hatten vor der Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines asiatischen (22,2 %), eines afrikanischen (6,0 %) oder eines amerikanischen (4,6 %) Staates. Die restlichen 0,4 % aller zwischen 2018 und 2022 eingebürgerten Personen waren staatenlos.
Einbürgerungen in den Jahren 2000-2022
Einbürgerungen in den Jahren 2000-2022 nach Altersgruppen
Einbürgerungen im Landkreis Rastatt 2018-2022 nach Herkunftsland
Hinweise
Ab dem 27.06.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft. Kernpunkte sind die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf in der Regel 5 Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen auf 3 Jahre, sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung (d.h. die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden). Durch die Gesetzesänderung erwartet der Bund eine mindestens Verdoppelung der Einbürgerungseinträge.
Erläuterungen zur Tabelle „Einbürgerungen im Landkreis Rastatt nach Herkunftsland 2018 bis 2022":
- Europäische Union (Rest) – Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Slowenien, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn
- Europa (nicht EU) - (Rest) – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Moldau, Schweiz, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrussland
- Vorder- und Zentralasien (Rest) – Jemen, Afghanistan, Aserbaidschan, Georgien, Irak, Iran, Israel, Kasachstan, Jordanien, Libanon, Pakistan, Turkmenistan, Syrien, Usbekistan
- Ost-, Süd- und Südostasien – Sri Lanka, Vietnam, Indien, Kambodscha, Philippinen, Korea, Republik, Thailand, China
- Nordafrika (arabische Staaten nördlich der Sahara) – Algerien, Marokko, Ägypten, Tunesien
- Afrika (Subsahara) – Angola, Eritrea, Äthiopien, Botsuana, Nigeria, Kenia, Kongo, Kongo, Demokratische Republik, Mosambik, Burkina Faso, Guinea, Kamerun, Senegal, Sudan, Togo, Uganda
- Nord- und Mittelamerika – Kanada, Vereinigte Staaten, Mexiko, Dominikanische Republik, Kuba, Nicaragua
- Südamerika – Argentinien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Peru, Venezuela
- Staatenlos – u. A. Palästinensische Gebiete.
Datenquellen
- Statistisches Landesamt Baden-Württemberg „Einbürgerungen nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeit"
- Sachgebiet Einbürgerung des Landratsamtes Rastatt; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Referat 21, Bevölkerungsstatistiken, Einbürgerungen „Einbürgerungsstatistik 2018-2022 für den Landkreis Rastatt"