2.1 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsstatus

Definition

Zahl der ausländischen Personen im Landkreis Rastatt nach Aufenthaltsstatus. Unterschieden werden Personen mit:

  • langfristigem Aufenthaltsrecht (dauerhaft sicherer Aufenthalt - EU-Aufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis),
  • Personen ohne langfristiges Aufenthaltsrecht (vorübergehend sicherer Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis),
  • Personen mit einem unsicheren Status (Duldung, Aufenthaltsgestattung).

Relevanz

Der Indikator differenziert die Gruppe der ausländischen Personen nach Aufenthaltsstatus. Der Aufenthaltsstatus beschreibt den Zustand der Sicherheit bzw. Unsicherheit des Aufenthalts in Deutschland. Ein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht erleichtert einen erfolgreichen Integrationsprozess. Je höher die Zahl der Personen mit Niederlassungserlaubnis, desto höher ist auch mittel- bis langfristig das Potenzial für Einbürgerungen. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt in allen Fällen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Bei der Aufenthaltserlaubnis ist dies nicht immer der Fall, in gesetzlich geregelten Fällen ist sie von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Die Aufenthaltsgestattung und die Duldung erlauben die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur in bestimmten Fällen.

Ergebnisse

Von den 39.399 Ausländerinnen und Ausländern, die Ende 2022 im Landkreis Rastatt lebten, besaßen fast 70 % ein langfristig gesichertes Aufenthaltsrecht. Der größte Teil der ausländischen Bevölkerung mit langfristigem Aufenthaltsrecht hat eine EU-Staatsangehörigkeit. 8.808 der im Jahr 2022 im Landkreis Rastatt lebenden Personen besaßen die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates in Verbindung mit einem langfristig gesicherten Aufenthaltsrecht.

Über 30 % der im Landkreis Rastatt lebenden ausländischen Bevölkerung hat kein langfristiges Aufenthaltsrecht. Dies sind 6,5 % mehr als im Vergleich zu 2021 und somit der höchste Wert der letzten 5 Jahre. Der Hauptgrund ist die Fluchtmigration aus der Ukraine. Anders als die „klassischen“ Geflüchteten erhielten die aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, welches einen vorübergehend sicheren Aufenthalt in Deutschland bedeutet und somit von Anfang an mehr Integrationsmöglichkeiten bietet (sofortiger Zugang zu Integrationskurs, Arbeitserlaubnis usw.).

Die Anzahl der Personen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus (Asylsuchende mit Gestattung sowie Geduldete) ist in den letzten 3 Jahren deutlich gestiegen (Zuwachs von 41,5 %). Die positive Tendenz der Vergangenheit, die bis 2020 zu beobachten war, hatte sich in den Jahren 2021 und 2022 umgekehrt.

Ausländische Bevölkerung in den Jahren 2018-2022 nach Aufenthaltsstatus

Hinweise

Die Aufenthaltsdauer der EU-Bürgerinnen und Bürgern im Bundesgebiet ist schwer zu überprüfen, da die Einhaltung des Freizügigkeitsrechts von den Ausländerbehörden des Landkreises Rastatt nur in expliziten Fällen überprüft wird (z. B. bei Beantragung von Leistungen nach SGB II). Aus diesem Grund werden alle EU-Staatsangehörige mit dem Status „dauerhaft sicher“ eingestuft.

Folgende andere Drittstaatenangehörige haben einen langfristigen Aufenthaltsstatus: Personen mit Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthaltserlaubnis EU, Aufenthaltskarte nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/ EU, Aufenthaltsberechtigung (alt), unbefristete Aufenthaltserlaubnis (alt).

Datenquellen

  • Ausländerbehörden des Landkreises Rastatt, Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR), Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres

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stellv. Leiterin des Amtes für Migration und Integration/Integrationsbeauftragte

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Fax 07222 381 4199
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