1.8 Schutzsuchende nach Schutzstatus

Definition

Zahl der Schutzsuchenden im Landkreis Rastatt differenziert nach Schutzstatus.

Relevanz

Schutzsuchende sind ausländische Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Sie werden im Ausländerzentralregister (AZR) anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Zu ihnen zählen die ausführlicher unter Indikator 1.7 beschriebenen 3 Kategorien von Ausländerinnen und Ausländern:

  1. Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus;
  2. Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus;
  3. Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus.

Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer von vier Schutzformen im Asylverfahren seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Asylberechtigte nach Art. 16 Grundgesetz, Flüchtlinge nach Genfer Konvention, Subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus können dies Personen sein, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen und Programmen zur Neuansiedlung des Bundes und der Länder einen Aufenthaltstitel bekommen. Schutzsuchende, die sich bereits langjährig mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, können unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.

Ergebnisse

Ende 2022 waren im Landkreis Rastatt 7.883 Schutzsuchende registriert, 77,3 % davon besaßen einen anerkannten Schutzstatus.

Wie auch deutschlandweit stellen die Schutzsuchenden mit anerkanntem befristeten Schutzstatus die Mehrheit dar. Bis zum Jahresende 2021 besaß über die Hälfte aller Schutzsuchenden einen befristeten Aufenthaltstitel und somit auch den Zugang zum Leistungsrecht. Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus nahezu verdoppelt und betrug 5.023 Personen (anteilig 63,7 % aller Schutzsuchenden). Einen unbefristet anerkannten Schutzstatus bzw. eine Niederlassungserlaubnis hatten nur 1.073 Personen oder 13,6 % der Schutzsuchenden.

Anerkannte Schutzsuchende können unter Umständen direkte Familienmitglieder (Eltern, Kinder, Ehepartner, Ehepartnerin) aus dem Ausland nachholen. Ende 2022 waren im Landkreis Rastatt 118 Personen registriert, die als Mitglieder der Kernfamilie eines bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten zu diesem nach Deutschland ziehen durften. Mehr als die Hälfte davon (69 Personen) waren syrische Staatsangehörige, danach folgten Iran und Irak (je 15) und die Türkei (6). Mehr als die Hälfte der zugezogenen Familienmitglieder waren Kinder und junge Menschen bis 25 Jahren. Das Verhältnis von Frauen und Männern war 70 % zu 30 %.

979 Schutzsuchende im Landkreis befanden sich Ende 2022 im Asylverfahren, 44,6 % mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet, dass der Status von 12,4 % aller Schutzsuchenden noch offen war, was -anteilig gesehen- den niedrigsten Wert seit 2018 aufwies.

Im Landkreis Rastatt lebten Ende 2022 808 Geduldete bzw. Personen mit abgelehntem Schutzstatus. Im Vergleich zum Vorjahr ist deren Anteil um 4,5 % gesunken und betrug 10,2 %.

Schutzsuchende in den Jahren 2018-2022 nach Schutzstatus

Registrierte Personen im Rahmen des Familiennachzugs bei anerkannten Schutzsu-chenden im Jahr 2022 nach Staatsangehörigkeit

Hinweise

Ausreisepflichtige Personen:
Im Landkreis Rastatt leben 2022 rund 900 Personen, die ein Asylverfahren mit negativem Ausgang durchlaufen haben und im Zuge dessen ausreisepflichtig geworden sind. Der Großteil davon (rund 800 Personen) ist im Besitz einer Duldung. Personen mit einer Duldung sind zwar weiterhin ausreisepflichtig, jedoch ist ihre Rückführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt.

Datenquellen

  • Ausländerbehörden des Landkreises Rastatt, Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR), Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres

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stellv. Leiterin des Amtes für Migration und Integration/Integrationsbeauftragte

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