1.2 Ausländerinnen und Ausländer aus der EU und Drittstaaten

Definition

Anzahl der ausländischen Bevölkerung im Landkreis Rastatt differenziert nach EU- und Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger.

Relevanz

Unionsbürgerinnen und -bürger haben -im Gegensatz zu Personen aus Drittstaaten- das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in Deutschland aufzuhalten und erwerbstätig zu sein. Dank des Freizügigkeitsrechtes werden sie dabei weitgehend den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Rechtliche Absicherung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Lebensperspektive und weitere Integrationsschritte der im Landkreis Rastatt lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Je besser die rechtliche Absicherung, desto besser die Chancen, am öffentlichen Leben teilzuhaben, die eigenen Interessen wahrzunehmen und vor allem auch uneingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen zu können.

Da Personen aus Drittstaaten rechtlich gesehen weniger abgesichert sind, benötigen sie einen größeren Unterstützungsbedarf, um ihr Integrationspotenzial entfalten zu können.

Ergebnisse

Noch bis Ende 2021 gab es im Landkreis Rastatt insgesamt mehr Unionsbürgerinnen und -bürger als Personen aus Drittstaaten. Im Jahr 2022 änderte sich die Situation. Im Jahr 2022 hatten nur 47,6 % der ausländischen Bevölkerung im Landkreis Rastatt eine EU-Staatsangehörigkeit.

In den letzten 5 Jahren ist die Zahl der Migrantinnen und Migranten kontinuierlich gestiegen, und zwar um 18,6 %. Dabei wuchs die Zahl von Personen aus der Europäischen Union um 6,0 % und die von Zugewanderten aus Drittstaaten um 33,0 %. Ein besonders hoher Anstieg an Zugewanderten aus Drittstaaten erfolgte im Jahr 2022 (+20,2 % im Vergleich zum Vorjahr) und lässt sich unter anderem auf den starken Zustrom der ukrainischen Geflüchteten aufgrund des russischen Angriffskrieges zurückzuführen. Darüber hinaus war die Fluchtmigration aus den „klassischen“ Fluchtländern auf einem hohen Niveau, was zur Aufnahme vieler Menschen aus Afghanistan, der Türkei, Syrien sowie aus Nordafrika geführt hat.

Ausländische Bevölkerung aus der EU und Drittstaaten 2018-2022

Hinweise

In den Jahren 2018 und 2019 werden die Personen aus Großbritanniens als EU-Bürgerinnen und Bürger erfasst. Nach dem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 werden sie als Personen aus Drittstaaten erfasst.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, werden nicht der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer zugerechnet.

Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle im Landkreis Rastatt bzw. in der jeweiligen kreisangehörigen Kommune lebenden Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu dieser Gruppe zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Datenquellen

Ausländerbehörden des Landkreises Rastatt, Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR), Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres.

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Kontakt

Tamina Hommer

stellv. Leiterin des Amtes für Migration und Integration/Integrationsbeauftragte

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.05
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Integrationsmonitoring

Telefon 07222 381 4330
Fax 07222 381 4199
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