4.1 Beschäftigtenquote

Definition

Die dargestellte Beschäftigtenquote setzt die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 15 bis unter 67 Jahren mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Wohnort im Landkreis Rastatt ins Verhältnis zur gleichaltrigen deutschen bzw. ausländischen Gesamtbevölkerung nach Geschlecht.

Relevanz

Die Beschäftigtenquote gibt Auskunft darüber, inwieweit die im Landkreis Rastatt lebenden Ausländerinnen und Ausländer in den Arbeitsmarkt der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung integriert sind. Partizipation am Arbeitsmarkt ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Integration. Ein gesichertes Einkommen ermöglicht nicht nur eine eigenständige Lebensführung, sondern erlaubt es auch Ausländerinnen und Ausländern, ihre Fähigkeiten einzubringen und einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Darüber hinaus ist die Beschäftigung im Allgemeinen von großem gesellschaftlichem Interesse, da die Steuerkraft steigt und somit die öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen finanziert werden können.

Ein Arbeitsplatz bietet zudem eine Plattform für den Aufbau sozialer Kontakte und ermöglicht es den Beschäftigten, sich in das soziale Gefüge einzubinden. Durch die Interaktion mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten können wertvolle Netzwerke geknüpft werden, die nicht nur beruflich, sondern auch persönlich von Nutzen sind. Somit trägt die Beschäftigung nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern fördert auch den sozialen Zusammenhalt und die Integration auf persönlicher Ebene.

Ziel ist eine hohe Beschäftigtenquote und eine gesunde und vielfältige Arbeitswelt, die von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Zusammenarbeit geprägt ist.

Ergebnisse

Die Beschäftigtenquote stieg in den letzten Jahren (2013-2022) und erreichte im Jahr 2022 66,8 % (+3,9 %) bei der deutschen bzw. 57,6 % (+11,8 %) bei der ausländischen Bevölkerung. Auffällig ist, dass der Anstieg der Beschäftigtenquote bei der ausländischen Bevölkerung deutlich stärker ausfiel als bei der deutschen. Der Abstand zwischen den Beschäftigtenquoten hat sich seit 2013 von 17,1 % auf 9,3 % im Jahr 2022 verringert, wobei der geringste Unterschied im Jahr 2021 mit 6,7 % festgestellt wurde.

Während der Jahre der Corona-Pandemie von 2020 bis 2021 übertraf die Beschäftigtenquote der ausländischen Männer sogar die der deutschen Männer. Jedoch wurde der Anstieg der Beschäftigtenquote der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2022 durch die Fluchtmigration aus der Ukraine unterbrochen, was zu einem Rückgang um 2,0 % im Vergleich zu 2021 führte.

Im Landkreis Rastatt liegen die Beschäftigtenquoten der Frauen unter denen der Männer. Bei ausländischen Personen sind diese Unterschiede stärker ausgeprägt: So lag die Beschäftigtenquote der Ausländerinnen im Jahr 2021 um 25,7 % unter der der Ausländer. Im Vergleich dazu wiesen Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine um 8,1 % niedrigere Beschäftigtenquote auf als deutsche Männer. Eine Integration in den Arbeitsmarkt gestaltet sich für Migrantinnen aus verschiedenen Gründen oftmals schwierig. Fehlende Bildungsabschlüsse, zu geringe Deutschkenntnisse, schlechterer Zugang zu Informationen und fehlende Orientierungshilfen, traditionelle Rollenbilder, unterbrochene Ausbildungs- und Berufslaufbahnen oder ggf. auch fehlende Kinderbetreuung können den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren.

Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in den Jahren 2013-2022 nach Staatsangehörigkeit

Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort 2013-2022 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Hinweise

Wohnort (WO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Angestellte, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind nur eine Teilgruppe der Erwerbstätigen (drei Viertel aller Erwerbstätigen unterlagen 2022 der Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung). Selbstständige, Beamte und mithelfende Familienangehörige zählen nicht dazu.

Seit dem Berichtsjahr 2020 werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab einem Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze erfasst. Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze in Deutschland mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

Datenquellen

  • Bundesagentur für Arbeit - Statistik-Service Südwest: „Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Wohnort“ (Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres)
  • Statistisches Landesamt BW: „Bevölkerung nach Altersjahren, Nationalität und Geschlecht“ (Stichtag jeweils 31.12. eines Jahres)

Weiter >><< Zurück

Inhalt

Kontakt

Tamina Hommer

stellv. Leiterin des Amtes für Migration und Integration/Integrationsbeauftragte

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.05
Tatiana Küllsen

Integrationsmonitoring

Telefon 07222 381 4330
Fax 07222 381 4199
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.01