Gesundheit
Informationen für Geflüchtete
AsylbewerberInnen haben bei gesundheitlichen Beschwerden Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die sich nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes richtet. Akute Krankheiten und Schmerzen werden mit den dafür notwendigen Arzneien und Verbänden behandelt. Darüber hinaus können im Einzelfall Leistungen gewährt werden, die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Kinder haben einen unbeschränkten Zugang zu den Vorsorgeuntersuchungen sowie zu ärztlichen Leistungen. Schwangere und Wöchnerinnen haben einen umfassenden Anspruch auf ärztliche und pflegerische Hilfe; dazu zählen auch Betreuung, Hilfe durch eine Hebamme, Arznei-, Verband- und Heilmittel. Auch stehen Asylbewerber*innen medizinische Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu. Hingegen wird Zahnersatz nur gewährt, wenn er aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Nach 15 Monaten oder nach ihrer Anerkennung haben Geflüchtete, sofern sie keiner Arbeit nachgehen, den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie andere Sozialhilfeempfangenden. Die Geflüchteten bekommen dann auch eine elektronische Gesundheitskarte.
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Krisenbegleitung und Beratung
Der Arbeitskreis Leben Karlsruhe e.V. begleitet seit 1990 in vorwiegend ehrenamtlicher Weise Menschen in Selbsttötungsgefahr und bei Lebenskrisen, Menschen, die einen Suizidversuch überlebt haben und Hinterbliebene von Suizidtoten durch Krisenintervention, problemorientierte Beratungsgespräche und Beratung über weiterführende fachliche Hilfe.
Auch wer in seinem Umfeld jemanden erlebt, der möglicherweise suizidgefährdet ist, findet hier Informationen und Begleitung. Das persönliche Gespräch, auch zu ungewöhnlichen Zeiten, und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, auch außerhalb der Geschäftszeiten, über die Telefonseelsorge sind besondere Merkmale der AKL Tätigkeit.
Die AKL Mitarbeitenden sind bereit, Hilfesuchende auf ihrem Weg der Krisenbewältigung zu begleiten und zu unterstützen.